FAQ

Häufig gestellte Fragen

  • Was kostet für mich, als Unverschuldeter, ein Gutachten?

    In der Regel übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten eines Kfz-Sachverständigen- sowie die Kosten für den Verkehrsrechtsanwalt. Somit ist das Gutachten für Sie kostenlos. 

  • Was passiert bei einem Kaskoschaden?

    Bei einem Kaskoschaden schickt Ihre Versicherung meistens einen eigenen Kfz-Sachverständigen, um den Schaden zu begutachten. Wenn Sie mit dem Gutachten nicht zufrieden sind, können Sie ein „Kfz-Sachverständigenverfahren“ einleiten und einen externen Kfz-Sachverständigen für ein weiteres Gutachten beauftragen.

  • Habe ich das Recht, mir einen Kfz-Sachverständigen selbst auszusuchen?

    Ja! Das wird sogar empfohlen, da die Gutachter der gegnerischen Versicherung im Auftrag des Unfallgegners handeln.

  • Wo muss ich mein Fahrzeug Reparieren lassen?

    Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall bleibt die freie Werkstattwahl ihr Recht. 

  • Was ist die "fiktive Abrechnung"

    Bei der fiktiven Abrechnung teilen Sie der Versicherung mit, dass Sie keine Reparatur in Anspruch nehmen wollen, sondern lieber laut Gutachten abrechnen möchten. In diesem Fall zahlt die Versicherung im Regelfall den Nettowert des Gutachtens aus.

  • Hab ich ein Recht auf einen Mietwagen?

    Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird, kann sich für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen nehmen und die Kosten vom Verursacher zurückverlangen. Alternativ können Sie aber auch eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung einfordern. Die Höhe der Entschädigung wird anhand des Werts Ihres Autos berechnet. Mit einer Entschädigung fahren Sie dann besser, wenn die Schuldfrage beim Unfall nicht eindeutig geklärt ist. Sonst laufen Sie später Gefahr, die Mietwagenkosten teilweise selbst zahlen zu müssen.

Ablauf eines Kfz-Gutachtens:

Kontaktaufnahme

Sie melden sich per Telefon, WhatsApp oder E-Mail bei uns und lassen mir die vorhandenen Informationen zum entstandenen Schaden zukommen.


Terminvereinbarung

Den Besichtigungstermin können wir im Normalfall am nächsten Tag schon anbieten. Die Besichtigung findet an Ihrem Wunschort statt.


Besichtigungstermin

Am Besichtigungstermin werden Fotos und Details Ihres Fahrzeugs aufgenommen und geprüft, um entstandene Schäden dokumentieren zu können.

Erstellung des Gutachtens

Rest- und Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges werden ermittelt, die Schadenshöhe wird kalkuliert, die Wertminderung wird berechnet und anschließend zusammengefasst. 

Gutachtenversand

Das Gutachten wird unmittelbar nach Erstellung an den von Ihnen genannten Empfänger versendet. Diese sind in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung, der Verkehrsrechtsanwalt und Sie als Auftraggeber. 


Abrechnung

Sie warten gespannt auf den Betrag, den Sie von der gegnerischen Versicherung erhalten.

Share by: